AGB

Compiaz Informatik
Inh. Adhurim Zenuni
Niesenstrasse 3, 3800 Interlaken, Schweiz
UID: CHE-405.969.672
E-Mail: info@compiaz-informatik.ch
Web: compiaz-design.ch

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Massgeblich sind bei konkreten Projekten zusätzlich das Angebot, der Auftragsbestätigung und etwaige Projektvereinbarungen.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Compiaz Informatik (Marke Compiaz Design, nachfolgend „Agentur“). Sie regeln die Erstellung von Websites, Apps, E-Commerce-Lösungen, Individualsoftware sowie deren Bewirtschaftung. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen vollumfänglich.

2. Pflichten der Agentur und Termine

Die Agentur verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung des Auftrags (Art. 398 Abs. 2 OR).

Fristen als Richttermine: Von der Agentur genannte Liefertermine oder Zeitpläne gelten als unverbindliche Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als „Fixtermine“ bezeichnet wurden.

Technische Verzögerungen: Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die durch unvorhersehbare technische Schwierigkeiten, die Komplexität der Systemintegration, Fehler in Drittsoftware (Plugins, APIs, Betriebssysteme) oder ungenügende Performance von Drittsystemen entstehen.

Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt, Streiks oder unverschuldete Betriebsstörungen entbinden die Agentur für deren Dauer von der Lieferpflicht.

Warnpflicht: Stellt die Agentur fest, dass ein Termin aufgrund technischer Komplikationen nicht haltbar ist, informiert sie den Kunden zeitnah.

3. Vertragsabschluss und Leistungen

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots zustande. Nachträgliche Änderungswünsche (Change Requests) des Kunden führen zu einer Anpassung der Kosten und einer angemessenen Verschiebung der Liefertermine.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

Die Einhaltung von Zeitplänen setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.

Inhalte: Der Kunde liefert alle benötigten Daten (Texte, Bilder, Logins) zeitnah.

Folgen bei Verzug: Versäumt der Kunde seine Mitwirkung, ruhen die Leistungsfristen der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand (z. B. Standby-Kosten des Entwicklerteams) in Rechnung zu stellen.

5. Zahlungskonditionen

Projektgeschäft: Zahlungsfrist 10 Tage netto. Sofern nicht anders vereinbart: 50% bei Auftragserteilung (Akonto) und 50% unmittelbar vor dem Launch (Go-Live).

Jahrespauschalen: Rechnungen für Wartung/Hosting werden 1 Monat vor Ablauf der Periode mit einer Zahlungsfrist von 30 Tage gestellt.

Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen bleiben sämtliche Rechte (Nutzungsrechte, Lizenzen) bei der Agentur.

6. Zahlungsverzug und Leistungseinstellung

Mahnungen: Die Agentur versendet maximal zwei Mahnungen.

Sperrung: Bei Verzug von mehr als 14 Tagen nach Fälligkeit ist die Agentur berechtigt, alle Services (Hosting, Server, E-Mails, API-Anbindungen) sofort offline zu nehmen.

Haftung: Die Agentur haftet nicht für Folgeschäden (z. B. Umsatzverlust im E-Commerce), die durch eine berechtigte Sperrung aufgrund von Zahlungsverzug entstehen.

7. Sofortige (ausserordentliche) Kündigung

Die Agentur kann den Vertrag jederzeit fristlos auflösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt:

  • Anhaltender Zahlungsverzug trotz Mahnung.
  • Veröffentlichung von Inhalten durch den Kunden, die gegen Schweizer Recht verstossen (Rassismus, Gewaltverherrlichung, illegale Pornografie, Urheberrechtsverletzungen).
  • Missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur (z. B. Spam-Versand, Hacking-Versuche).
  • Unzumutbarkeit der Zusammenarbeit durch schwere Verletzung der Treuepflicht.

In diesen Fällen ist das gesamte Honorar für bereits erbrachte Leistungen sofort fällig. Eine Rückerstattung von Pauschalen ist ausgeschlossen.

8. Inhaltsverantwortung (Content-Haftung)

Der Kunde trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für alle bereitgestellten Inhalte. Er garantiert, dass er über die notwendigen Rechte (Urheberrecht, Markenrecht) verfügt. Er stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter (inkl. Rechtskosten) vollumfänglich frei.

9. Haftungsausschluss (Art. 100 OR)

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

Ausschluss von Folgeschäden: Die Agentur haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen.

Drittanbieter: Für Ausfälle oder Fehler bei Drittanbietern (Hosting-Partner, Cloud-Dienste, Software-Hersteller) übernimmt die Agentur keine Haftung.

10. Abnahme und Gewährleistung

Der Kunde prüft das Ergebnis sofort. Mängel müssen innerhalb von 7 Werktagen schriftlich gerügt werden, sonst gilt das Werk als genehmigt. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung von durch die Agentur verursachten Fehlern.

11. Urheberrecht

Die Urheberrechte verbleiben bei der Agentur. Dem Kunden wird ein einfaches Nutzungsrecht für den vorgesehenen Zweck eingeräumt. Die Herausgabe von Quellcode ist nur geschuldet, wenn dies explizit schriftlich vereinbart und separat vergütet wurde.

12. Gerichtsstand und Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Interlaken, Schweiz.

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